Das Landratsamt Sömmerda ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nach derzeitigem Stand noch nicht mit allen Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar. Die Umsetzung der Anforderungen ist jedoch in Arbeit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.05.2020 erstellt.
Es hat noch keine Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit stattgefunden.
Feedback
Sie haben die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitzuteilen und/oder sich Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Verwenden Sie dazu bitte das nachstehende Formular.
Kontaktinformationen
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer Mitteilungen ist:
Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Herr Bals
Telefon: 03634 354-202
Telefax: 03634 354-810202
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lra-soemmerda.de
Durchsetzungsverfahren
Falls die Inhalte unserer Webseite Ihrer Auffassung nach nicht mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einzuleiten.
Es kann sich dabei um Unvereinbarkeiten mit den folgenden Bestimmungen der o.g. Richtlinie handeln:
- Artikel 4 - Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit der Webseite
- Artikel 5 - unverhältnismäßige Belastung für die öffentliche Stelle
- Artikel 7 Absatz 1 - Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Antrag zur Einleitung eines Durchsetzungsverfahrens kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift gestellt werden. Er muss eine Erläuterung zur fehlenden Barrierefreiheit der Webseite, den Namen und die Anschrift der antragstellenden Person sowie der beteiligten öffentliche Stelle enthalten.
Der Antrag ist zu richten an:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle für das Verfahren nach Art. 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de
Internet: https://www.thueringen.de/th10/bb/Barrierefreiheit_und_Landesdurchsetzungsstelle/index