Gesundheit: Vorsorge und Fürsorge
Während sich Krankenhäuser oder Arztpraxen um das Wohl des einzelnen Patienten kümmern, haben die Gesundheitsämter die Bevölkerung im Blick. Damit hat der Öffentliche Gesundheitsdienst einen größeren Einfluss auf die Gesundheit, als vielen bewusst ist.
Das Gesundheitsamt Sömmerda ist eine zentrale Säule für den Schutz der Gesundheit im Landkreis. Ausführliche Informationen zu den Leistungen des Gesundheitsamts sowie entsprechende Formulare (Link) sind im Zuständigkeitsfinder Thüringen hinterlegt.
Telefon: +49 3634 354-781E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de
Fachbereiche des Gesundheitsamts Sömmerda:
Hygiene
Das Fachbereich überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen des Landkreises und entscheidet bei Überschreitung von Grenzwerten über entsprechende Maßnahmen. Außerdem erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zu Themen wie der Überwachungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, Wasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen.
In öffentlichen Schwimmbädern und Badegewässern überwacht und überprüft das Gesundheitsamt außerdem die Qualität des Badewassers, die allgemeine Hygiene, die Wasseraufbereitungsanlagen und die Einhaltung der Eigenkontrolluntersuchungen.
Der Fachbereich hat weiter die Aufgabe, die Einhaltung der hygienischen Anforderungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen durch Kontrollen der Basis- und Personalhygiene, der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie der Einhaltung baulich-funktioneller und hygienischer Ausstattungsvorgaben zu überwachen.
Der Bereich Infektionsschutz erhält und bearbeitet Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen und meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Er berät und entscheidet über individuelle Schutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen.
Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen nach Dienst- und Beamtenrecht, nach der Sozialgesetzgebung und dem Asylbewerberleistungsgesetz durch. Gleichfalls werden weitere Begutachtungen im Auftrag von Behörden, Gerichten etc. durchgeführt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen auf Antrag Gerichte und andere Behörden mit der Entnahme von Probematerial für Drogenscreenings und Abstinenzkontrollen.
Eine weitere Dienstleistung sind die Belehrungen (Gesundheitspass) gemäß § 43 IfSG für Beschäftigte im Lebensmittelbereich.
Weiterhin werden Impf- und reisemedizinische Beratungen sowie Beratungen zu den Themen HIV und AIDS mit der Möglichkeit einer anonymen Testung durchgeführt.
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt die Schuleingangsuntersuchungen sowie Vorsorgeuntersuchungen bei Kindergartenkindern und Reihenuntersuchungen in den Schulen durch.
Im Rahmen der schulärztlichen Sprechstunde beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personensorgeberechtigte zu Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten, Impfschutz und Ernährungsfragen.
Schulärztliche Sprechstunde nur nach telefonischer Vereinbarung: dienstags 14:00 - 18:00 Uhr
Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen an Schulen und Kindertagesstätten entsprechend den gesetzlichen Grundlagen durch. Im Rahmen der gruppenprophylaktischen Maßnahmen findet neben der Vermittlung der richtigen Zahnputztechnik und einer Ernährungsberatung, bei vorliegendem Einverständnis der Sorgeberechtigten eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden statt.
In Amtshilfe werden zahnärztliche Gutachten für andere Ämter und Behörden erstellt.
Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsamt organisiert offene Gesprächsrunden in Schulen oder Projekte zu den Themen: Sucht, Gesunde Ernährung und Essstörungen, Selbstbewusstsein stärken, Mein Körper, Körperhygiene, Pubertät, Liebe, Sex, Partnerschaft, Verhütung sowie AIDS. Außerdem organisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit vielen Aktionspartnern den regelmäßig im Landratsamt stattfindenden Gesundheitstag.
Behindertenberatung
Die Beratung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung und deren Angehörigen ist ebenfalls Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Hilfestellung im Umgang mit Behörden sowie bei der Beantragung von Schwerbeschädigtenausweisen, Hilfsmitteln und Eingliederungsmaßnahmen. Sie führen Hausbesuche durch und geben Informationen zu bestehenden Selbsthilfegruppen und zur Neugründung von Selbsthilfegruppen.
Betreuungsbehörde
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Beratungen zur rechtlichen Betreuung sowie zur Errichtung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durch. Ebenfalls möglich ist hier eine Unterschriftsbeglaubigung dieser Dokumente.
Im Rahmen von Betreuungsverfahren gewinnt und unterstützt die Betreuungsbehörde geeignete BetreuerInnen bei ihrer Tätigkeit – idealerweise aus dem familiären Umfeld. Dabei wird, im Auftrag des Amtsgerichtes, die individuelle Lebenslage ermittelt, inwiefern die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Letztlich werden die vorgeschlagenen BetreuerInnen vom Betreuungsgericht am Amtsgericht Sömmerda bestellt. Die Anregung einer Betreuung kann von BürgerInnen und Institutionen formlos oder über die Betreuungsbehörde beim Betreuungsgericht eingereicht werden.
Sprechzeiten der Betreuungsbehörde:Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr sowie 14:00 - 18:00 UhrFreitag: 08:00 - 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) versteht sich als niedrigschwellige psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle, bestehend aus einem Team von Ärztinnen und Sozialpädagoginnen/ Sozial-arbeiterinnen mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen sozialen Arbeitsfeldern, insbesondere im Bereich der (Sozial-)Psychiatrie.
Das Hilfeangebot richtet sich vor allem an erwachsene psychisch kranke Menschen (ab dem 18. Lebensjahr) und an Personen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind, an Menschen in psychosozialen Krisen sowie an deren Angehörige.
Die Fachkompetenz des Sozialpsychiatrischen Dienstes liegt im Wissen um die Auswirkungen der Erkrankung, den Möglichkeiten der Unterstützung und dem Überblick über die regionalen Therapie-und Hilfeangebote.
Leistungsspektrum des SpDi:
Gesprächsangebote und Motivationsarbeit in unserer Beratungsstelle sowie in Hausbesuchen
Vermittlung geeigneter weiterführender bzw. ergänzender Hilfsangebote
Unterstützung bei der Antragstellung zur Sicherung materieller Grundlagen
Unterstützung bei der Klärung finanzieller Schwierigkeiten
Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
Unterstützung bei der Suche nach Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten
Begleitung von Selbsthilfegruppen
Krisenintervention
Eine weitere Aufgabe besteht in der Vor- und Nachsorge sowie in der Durchführung von Unterbringungen in akuten Krisensituationen.