Dafür haben viele Akteure im Landkreis Sömmerda gemeinsam an einer Planung gearbeitet und eine Armutspräventionsstrategie entwickelt. Ziel dieser Strategie ist es, im Landkreis Sömmerda nachhaltig die kommunale Daseinsvorsorge zu stärken und im gesamten Planungsraum tragfähige Strukturen zu etablieren.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die Planungskoordinatorin für die umfassende Vernetzung in den Sozialräumen verantwortlich und befördert die strategische Arbeit an der Armutspräventionsstrategie und ihrer Umsetzung maßgeblich.
Die integrierte Sozialplanung sowie die Erstellung der Armutspräventionsstrategie für den Landkreis Sömmerda werden gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Zur Umsetzung integrierter Planungsprozesse im Landkreis Sömmerda gibt es eine Stabsstelle Integrierte Sozialplanung, die direkt beim Dezernenten für Soziales, Gesundheit und Schule angesiedelt ist. Im Planungsteam arbeitet die Planungskoordinatorin eng mit der Jugendhilfeplanerin, der Integrationsmanagerin und der Bildungsmanagerin zusammen.
Die Jugendhilfeplanung ist eine kommunale Pflichtaufgabe, die sich aus § 80 SGB VIII ableitet. Dort wird normiert, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen haben.
Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist, junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden und Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
Zur Integration von Flüchtlingen hat der Freistaat Thüringen im Rahmen der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 die „Thüringer Initiative für lokales Integrationsmanagement in den Kommunen“ – kurz: ThILIK aufgelegt. Als Maßnahme im Thüringer Integrationskonzept wird das Programm in einer 2. Förderperiode nach Maßgabe der Armutspräventionsrichtlinie durch Zuwendungen des Freistaats fortgesetzt.