Wer seinen Wohnsitz im Land Thüringen hat, unterliegt gemäß
§ 17 Thüringer Schulgesetz der Schulpflicht. Nach § 119 Thüringer Schulordnung
sind alle Kinder, die bis zum 01.08.2021 sechs Jahre alt werden, bei der
Grundschule ihres Schulbezirks oder bei der Gemeinschaftsschule anzumelden. Ein
Kind, das am 30.06.2021 mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der
Eltern am 01.08.2021 in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft
der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen kann die Anmeldung der Schulanfänger 2021/22 an den Staatlichen
Grundschulen und der Gemeinschaftsschule des Landkreises Sömmerda in diesem Jahr nicht persönlich in den Schulsekretariaten stattfinden!
In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen wurde festgelegt, das Verfahren grundsätzlich anders zu gestalten. Die Anmeldung seitens der Eltern wird in diesem Jahr ausschließlich postalisch bis zum 15. Dezember 2020 an die zuständige Grundschule erfolgen. Hierfür werden die Anmeldeformulare (Anmeldung Schulbesuch, Antrag Hortplatz, ggf. Gastschulantrag), ab Montag, den 7. Dezember 2020 auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen (Link) zum Download bereitgestellt.
Alternativ können Sie sich die Formulare sowie wichtige Informationen zur Anmeldung und zur Schuleingangsuntersuchung direkt hier herunterladen:
Sollten Sie keinen Zugang zu den technischen
Voraussetzungen haben und die Formulare nicht selbst downloaden können,
wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihre zuständige Schule. Sie
bekommen dann die notwendigen Formulare per Post zugesendet.
Informationen über die einzelnen Schulen und Einzugsbereiche finden Sie im aktuellen Schulnetzplan (Pdf).
Die Anmeldung der Schulanfänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf für Kinder des Landkreises Sömmerda erfolgt bei der jeweiligen zuständigen Grundschule. Eine direkte Anmeldung am Staatlichen regionalen Förderzentrum Sömmerda „Rothenbachschule“ ist derzeit nicht möglich. Wenn eine Einschulung in das Förderzentrum in Erwägung gezogen wird, nehmen wir als Schulträger diese Bedarfsmeldung entgegen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Amt für Schulen und Sport
Telefon: +49 3634 354-509