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​Umwelt und Natur

Ausführliche Informationen zu Leistungen aus den Fachbereichen Umwelt- und Naturschutz sowie entsprechende Formulare (Link) sind im Zuständigkeitsfinder Thüringen hinterlegt.


Umweltschutz

Alle Angelegenheiten zum Thema Umweltschutz werden im Umweltamt bearbeitet. Mit den Fachgebieten Immissionsschutz, Wasser, Bodenschutz, Altlasten und Chemikalienrecht werden fast alle Bereiche des täglichen Lebens berührt. Gern sind die Mitarbeiter des Umweltamtes bereit, Ihre Fragen zu Problemen in Industrie, Gewerbe und privaten Bereichen zu beantworten und mit Ihnen gemeinsam umweltfreundliche Lösungskonzepte zu erarbeiten.

Telefon: +49 3634 354-675
E-Mail: umweltamt@lra-soemmerda.de


Immissionsschutz

Die Mitarbeiter der Unteren Immissionsschutzbehörde sind Ansprechpartner für technische Anlagen aus den Bereichen Industrie und Gewerbe, Freizeitanlagen und auch Kleinfeuerungsanlagen, welche schädliche Umwelteinwirkungen wie Luftverschmutzungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen verursachen können. Sie unterstützen und beraten bei Planung und Antragsstellung. Gleichzeitig sind sie zuständig für Genehmigen und Überwachen dieser Anlagen und sie regeln letztendlich auch deren Stilllegung.


Untere Wasserbehörde

Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen des Lebens. Es zu schützen und auch für künftige Generationen in nutzbaren Zustand zu erhalten, ist Aufgabe der Wasserbehörden. Zu ihren wichtigsten Vollzugsaufgaben gehören:

  • Überwachung und Koordinierung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung, des Gewässerausbaus, der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes.

  • Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Abwasseranlagen inkl. Anlagen zur Behandlung von Industrieabwasser.

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Gewässerbenutzung (Grund- und Oberflächenwasser) und Überwachung von Trinkwasserschutzzonen.

  • Durchführung von Maßnahmen der Gewässeraufsicht und der Gefahrenabwehr.


Altlasten

Jede Tätigkeit des Menschen hinterlässt Spuren in Natur und Umwelt. Aufgabe der Altlastenbehörde ist es, die negativen Spuren dieser Tätigkeiten zu beseitigen. So ist es zwingend notwendig, Altlasten zu erfassen, sie zu beseitigen bzw. auf ein für Mensch und Umwelt tolerierbares Maß zu sanieren. Zu den wichtigsten Vollzugsaufgaben gehören:

  • die Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster, und Zuarbeiten zur Aktualisierung des Thüringer Altlastenkatasters.

  • die Ersterkundungen von Altlasten.

  • die Kontrolle und Überwachung von Altlastensanierungen.


Bodenschutz

Der Boden ist nicht vermehrbar, er ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Ernährung der Menschheit und gleichzeitig Siedungsraum für uns alle. Aufgabe der Bodenschutzbehörden ist es, Schädigungen des Bodens zu verhindern und ihn für weitere Generationen in gutem Zustand zu erhalten und den Flächenverbrauch für Siedlung und Infrastruktur in vernünftigem Umfang zu halten. Wichtige Vollzugsaufgaben sind:

  • die Kontrolle und Überwachung der Aufbringung von Boden auf landwirtschaftlich genutzte Flächen (insbesondere auf Flächen zur Produktion von Lebensmitteln).

  • die Kontrolle und Überwachung bei der Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten und bei der Rekultivierung von Brachflächen (aus Industrie und Gewerbe).

  • die Überwachung des Bodenmanagements bei großen Baumaßnahmen, insbesondere bei der Inanspruchnahme größerer Flächen.

  • die ständige Inanspruchnahme von Flächen auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.


Chemikalienrecht

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt nimmt die Untere Chemikaliensicherheitsbehörde Vollzugsaufgaben unter Zugrundelegung zahlreicher chemikalienrechtlicher Regelungen wahr. Hiervon sind Hersteller, Händler und Anwender betroffen. Als Vollzugsaufgaben sind z.B. Überwachungen zu benennen:

  • hinsichtlich des Umgangs mit gefährlichen Stoffen/Gemischen/Erzeugnissen, z.B. das Verwenden oder Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Gemische

  • von Einrichtungen, welche mit klimaschädigenden Stoffen/Gemischen betrieben werden, z.B. von mit fluorierten Treibhausgasen oder ozonschichtschädigenden Stoffen betriebenen Kälte- und Klimaanlagen

  • Überwachung des Internethandels mit chemikalienrechtlich relevanten Stoffen und Zubereitungen in Zusammenarbeit mit anderen Landes- und Bundesbehörden

  • Maßnahmen des Verbraucherschutzes durch Kontrollen im Bereich Handel und Gewerbe



Artenschutz & Landschaftspflege

Ansprechpartner in Fragen des Artenschutzes und der Landschaftspflege ist die Untere Naturschutzbehörde. Sie stellt fest, wann Eingriffe in den Naturhaushalt vorliegen und setzt ggf. Ausgleichsmaßnahmen fest. Sie ist außerdem zuständig für die Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen und organisiert deren Pflege. Des Weiteren betreuen und beauftragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naturschutzbehörde Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege.