​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​Erklärung zur Barrierefreiheit


Das Landratsamt Sömmerda ist bemüht, seine Internetseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite ​www.lra-soemmerda.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 aktuell weitgehend vereinbar. 

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel:

  • Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden fortlaufend aussagekräftig erweitert.

  • Auf unserer Internetseite finden Sie viele PDF-Dokumente, z.B. Satzungen und Formulare zum Herunterladen. Unsere PDF-Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei.​ Einzelne Schriftstücke müssen noch in den Standard PDF/UA formatiert werden.  


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.05.2024 aktualisiert.
Es hat noch keine externe ​Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit stattgefunden. ​


Feedback

Sie haben die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitzuteilen und/oder sich Informationen über von​​ der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. Verwenden Sie dazu bitte das nachstehende Formular.​


Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit unseren Datenschutzbestimmungen ​einverstanden.​








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Kontaktinformationen

​Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung Ihrer Mitteilungen ist:

Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Herr Bals
Telefon: 03634 354-202
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lra-soemmerda.​de​


Durchsetzungsverfahren

Falls die Inhalte unserer Internetseite Ihrer Auffassung nach nicht mit den Bestimmungen  des ThürBarrWebG übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einzuleiten. 

Der Antrag zur Einleitung eines Durchsetzungsverfahrens kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift gestellt werden. Er muss eine Erläuterung zur fehlenden Barrierefreiheit der Internetseite, den Namen und die Anschrift der antragstellenden Person sowie der beteiligten öffentliche Stelle enthalten.

Der Antrag ist zu richten an:

​Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Telefon: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen​.de
Internet: https://www.tlmb-thueringen.de/kontakt-un​d-servicebereich/servic​e/barrierefreiheit/