​Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)​

​Wenn Sie uns auf elektronischem Weg Dokumente und Informationen übermitteln möchten, stehen Ihnen unsere E-Mail-Postfächer für den unverschlüsselten Versand von Nachrichten zur Verfügung. Leider kann beim Versenden per E-Mail aufgrund der fehlenden Verschlüsselung nicht sichergestellt werden, dass die Daten von Unbefugten mitgelesen oder manipuliert werden. Aus diesem Grund wird ein sicherer elektronischer Postfachdienst benötigt.​

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist ein digitales Postfach für Bürger und Organisationen (z.B. juristische Personen, Firmen, Vereine, Verbände sowie Verfahrensbeteiligte wie Dolmetscher, Sachverständige und Gutachter). Es kann zum sicheren und zuverlässigen Austausch von Dokumenten mit der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug, soziale Diensten der Justiz, Justizverwaltung) sowie mit Anwälten, Notaren und Behörden genutzt werden. Das eBO ist Teil der OSCI-Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Die Kommunikation über das eBO stellt dabei einen sogenannten sicheren Übermittlungsweg dar. Schriftsätze, die über das eBO verschickt werden, müssen nicht mehr zus​ätzlich unterzeichnet werden – weder eigenhändig noch mit elektronischer Signatur. Die Nachrichten sind verschlüsselt und können nur durch den Empfänger gelesen werden. 

Die Nutzung des eBO ist nur mit einer geeigneten Anwendung möglich. Derzeit sind entsprechende Programme leider nicht kostenlos erhältlich. Außerdem muss ein Registrierungsprozess durchlaufen werden, bei dem Sie bzw. Ihre Organisation sicher identifiziert werden. Dies geht am einfachsten mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (weitere Informationen: Personalausweisportal - Online-Ausweisen mit Ausweiskarte) oder mit einem qualifizierten elektronischen Siegel. Sollten Sie beides nicht zur Hand haben, können Sie sich bei einer Notarin oder einem Notar Ihrer identifizieren. Hierfür fallen weitere Kosten an. Weitere Informationen sowie eine Liste der Software-Anbieter stellt die Justiz auf folgender Internetseite bereit: Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronischer Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger

Damit Nachrichten erhalten und versendet werden können, werden Name und Anschrift gespeichert und in dem Adressbuch des elektronischen Rechtsverkehrs veröffentlicht. Die Daten in diesem Adressbuch können nur von der Justiz (Gericht), Behörden, Rechtsanwälten und Notaren sowie Steuerberatern eingesehen werden. Andere eBO-Postfachinhaber haben darauf keinen Zugriff.

Falls Sie Schriftsätze an die Justiz übermitteln wollen, beachten Sie bitte die besonderen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs. Die Dokumente müssen im Dateiformat PDF vorliegen. Außerdem muss der Schriftsatz einfach signiert sein, das heißt als Unterschrift den Namenszug der verantwortenden Person tragen. Die Unterschrift kann eingescannt sein, ausreichend ist aber auch die Wiedergabe des Namens in Maschinenschrift. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronische Kommunikation im Bereich der Justiz​