Leistungen oder Lieferungen können gegenüber dem Landratsamt Sömmerda gemäß § 14 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) mittels E-Rechnung abgerechnet werden.
Akzeptierte Standards:
Postfächer:
E-Rechnungs-Portal:
Zur Übermittlung Ihrer E-Rechnungen können Sie auch die OZG (Online-Zugangs-Gesetz) konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes nutzen. Geben Sie bitte unbedingt die Leitweg-ID des Landratsamtes Sömmerda an. Andernfalls kann die E-Rechnung nicht korrekt übermittelt werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass inhaltlich oder semantisch fehlerhafte Rechnungen nicht verarbeitet werden, sondern nach Aufforderung in korrigierter Form erneut zu übermitteln sind.