
Mit der Richtlinie zum Landesprogramm „Familie – Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)“ auf Grundlage des § 4 des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der Familienförderung fördert das Land Thüringen Landkreise und kreisfreie Städten bei der Entwicklung und bedarfsgerechten Gestaltung einer nachhaltigen Sozial- und Bildungsinfrastruktur für Familien.
Der Landkreis Sömmerda steuert die Angebote der Familienförderung eigenverantwortlich im Dialog mit Akteur*innen und Familien. Der Familienbegriff im LSZ löst sich hierbei von der klassischen Kernfamilie und fasst darunter vielmehr eine fürsorgeorientierte, generationenübergreifende Solidargemeinschaft zusammen.
Grundlage für die Förderung von Familienangeboten aus dem Landesprogramm ist eine integrierte Sozialplanung. Projekte und Initiativen werden mit den Akteur*innen vor Ort erarbeitet und im fachspezifischen Plan zusammengefasst. Der fachspezifische Plan wird jährlich fortgeschrieben.
Folgende Dokumente stehen als PDF zum Download bereit:
Folgende Formulare stehen als ausfüllbares PDF zum Download bereit:
Kontakt:
Beratung für Antragsteller*innen zur Fördermittelbewirtschaftung:
E-Mail: LSZ@lra-soemmerda.de
Beteiligung am Planungsprozess:
Planungskoordinatorin für Integrierte Sozialplanung
Christiane Maurer
Telefon: +49 3634 354-782
E-Mail: sozialplanung@lra-soemmerda.de
Eine Übersicht zu Angeboten für Familien finden Sie künftig hier.
Mehr Informationen zum Landesprogramm „Familie – Solidarisches Zusammenleben
der Generationen (LSZ)“ finden Sie unter https://www.lsz-thueringen.de/.