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​Kinder- & Jugendgesundheit​


Team Schulärztlicher Dienst

Frau Küster / Frau Fentner
Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda
Telefon: +49 3634 354-755 / -738
E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de


Team Beratung

Das Gesundheitsamt bietet eine kostenlose, individuelle, entwicklungsbegleitende Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung an. Wir unterstützen, beraten und vermitteln im Umgang mit Besonderheiten, Behinderungen und Krankheit.

Wir bieten bedarfsabhängige begleitende Hilfe, informieren und begleiten bei der Beantragung von sozialen Leistungsansprüchen (u.a. Schwerbeschädigung, Pflegegrad, Fördermöglichkeiten), bei Nachteilsausgleichen, Wohnen, Arbeiten und Freizeit.

Das Angebot richtet sich an Angehörige, Familienmitglieder und nahestehende Personen sowie die Betroffenen selbst, die eine chronische Erkrankung, eine körperliche oder geistige Behinderung oder eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung haben.

Frau Hoffmann
Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda

Telefon: +49 3634 354-762
E-Mail: gesundheitsamt@lra-soemmerda.de


Kita-Untersuchung „2 Jahre vor Schulbeginn“

Untersuchungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in den Kindertagesstätten „2 Jahre vor Schulbeginn“ (im 4. Lebensjahr) nach den Vorgaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

Jede Untersuchung bietet die Möglichkeit zu einer individuellen entwicklungsbegleitenden Gesundheitsberatung und -förderung. 

Schwerpunkt der Untersuchung ist die Entwicklung Ihres Kindes, auch im Hinblick auf die bald anstehende Einschulung.

Für diese freiwillige Untersuchung benötigen wir in der Kindertagesstätte das schriftliche Einverständnis mindestens eines Sorgeberechtigten.

Untersuchungsablauf

  • Messung von Körpergröße und Körpergewicht

  • Prüfung der Sinnesorgane (Sehen und Hören)

  • Früherkennung von Entwicklungsbesonderheiten im Bereich der Grob- und Feinmotorik sowie der Sprache

Über das Untersuchungsergebnis werden Sie, bei Durchführung in der Kindertagesstätte, schriftlich informiert. Alle erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht sowie dem Datenschutz.

Findet die Untersuchung in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt, wird dazu im Vorfeld ein Termin mit der Kita-Leitung vereinbart. Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten zur Untersuchung ist bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Fragebogens nicht notwendig, gleichzeitig auf Wunsch möglich.

Unterlagen

  • 2 ausgefüllte und unterzeichnete Fragebögen (erhalten die Eltern über die Kindertagesstätte)

  • gelbes Vorsorgeheft

  • Impfausweis des Kindes

Rechtsgrundlagen

  • § 18 Abs. 3 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG)


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Schuleingangsuntersuchung

Die Einschulungsuntersuchung erfolgt zur Einschätzung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes. Sie bietet die Möglichkeit einer individuellen entwicklungsbegleitenden Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung.  

Der Schulärztliche Dienst des Gesundheitsamtes führt die Schuleingangsuntersuchung (Link) für alle Schulanfänger/-innen im Landkreis Sömmerda durch. Sie ist verpflichtend gesetzlich geregelt.


Untersuchungsschwerpunkte

  • Messung von Körpergröße und Körpergewicht

  • Prüfung der Sinnesorgane (Sehschärfe und Hörvermögen)

  • Erhebung des Impfstandes und eine Impfberatung

  • körperliche Untersuchung

  • Einschätzung der Gesundheitsentwicklung in den Bereichen Sprache, Motorik und der sozialen Reife

  • Früherkennung von Entwicklungsbesonderheiten

Im Ergebnis der Untersuchung wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Empfehlungen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch Ihres Kindes wichtig sind, mit Ihnen besprechen, sie beraten und zur Weitergabe an die Schule formulieren und mit Ihrem Einverständnis die Schule informieren.

Ablauf

Die Termine gehen Ihnen rechtzeitig postalisch zu. Unterlagen und Informationen zur Untersuchung finden Sie weiter unten. Die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist zwingend notwendig. Nur in Ausnahmefällen kann ein von den Sorgeberechtigten bevollmächtigter Vertreter das Kind begleiten.

Vorzeitige Einschulung
Eine geplante vorzeitige Einschulung melden Sie bitte in der zuständigen Grundschule an.
 

Rückstellung vom Schulbesuch
Auch Schüler, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden sollen, müssen an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Ein formloser Antrag auf Rückstellung wird von Ihnen zur Schulanmeldung gestellt. 

Unterlagen

  • gelbes Vorsorgeheft

  • Impfausweis des Kindes

  • Anamnesebogen (Bitte ausfüllen und zur Untersuchung mitbringen)

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Abs. 3 und § 18 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)

  • § 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)

  • § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung (ThürSchulgespflVO)

  • § 34 Abs. 11 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


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Reihenuntersuchungen von Schülerinnen und Schülern

Im Rahmen der Schulgesundheitspflege erfolgt während der Schulzeit diese Pflichtuntersuchung der Schüler der Klassenstufen 4 und 8 aller Schularten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

Zusätzlich werden Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mindestens im Abstand von zwei Jahren (in der Regel in der Klassenstufe 2, 6 und 10) untersucht.

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst vertritt die gesundheitlichen Belange der Schüler gegenüber der Schule im Sinne eines Betriebsarztes. Sie dient der Prävention von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.  

Die Untersuchung findet in der Schule statt.

Untersuchungsablauf

  • Hör- und Sehtest

  • Messung von Körpergröße und Körpergewicht

  • körperliche Untersuchung

  • Überprüfung des Impfschutzes sowie Impfberatung

Alle erhobenen Daten unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Schüler erhalten das Untersuchungsergebnis als schriftliche Mitteilung für ihre Sorgeberechtigten in einem verschlossenen Umschlag ausgehändigt. Bei Bedarf kann eine Beratung zu Entwicklungsbesonderheiten in der Pubertät, Leistungs- und Verhaltensbesonderheiten, Erziehungsproblematik sowie der gesundheitlichen Entwicklung in Anspruch genommen werden.

Mit den Schulen werden Termine zur Reihenuntersuchung der einzelnen Klassen während der Schulzeit vereinbart.

Die Schüler erhalten über die Schule einen Fragebogen mit Einladung sowie ein Informationsblatt zur Untersuchung und zum Datenschutz.

Unterlagen

  • ausgefüllter Fragebogen (erhalten die Schüler über die Schule)

  • Impfausweis

Rechtsgrundlagen

  • §§ 55 und 57 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindung mit §§ 1 bis 4 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung (ThürSchulgespflVO)

  • §§ 119 und 120 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)


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